Montag, 01. Juni 2020
Bürgerstrom – Wärmestrom im Tarifrechner integriert
Haushalts- und Gewerbekunden konnten bislang bequem über den Tarifrechner der BERN sowie auf www.buergerwerke.de wechseln. Seit 1.März 2020 ist das auch für Wärmestromkunden möglich. Auf der Startseite des Tarifrechners ist eine Abfrage eingefügt.
Bevor der richtige Preis angezeigt wird, muss ausgewählt werden, um welchen Zähler und welche Art der Wärmeversorgung (Wärmepumpen- oder Speicherheizung) es sich handelt. Anschließend kann man wie gewohnt online einen Vertrag zur Stromversorgung abschließen oder den passenden Vertrag herunterladen.
Ende des Jahres 2020 fällt für die ersten EEG-geförderten Anlagen die garantierte aber auf 20 Jahre begrenzte Einspeisevergütung weg. Lohnt es sich, die Anlagen weiter zu betreiben oder wären sie rückzubauen? Lohnt es sich, sie auf Eigenverbrauch umzustellen und Überschüsse an einen Direktvermarkter abzugeben?
Verbände wie die dgs (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) fordern den Gesetzgeber zum Handeln und einer vernünftigen Anschlussregelung auf – es steht ja auch der Einspeisevorrang auf dem Spiel und es drohen beim Weiterbetrieb unverhältnismäßige Mess- und Meldekosten. Die BERN hat die Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises angeschrieben und um ihren Einsatz zugunsten einer Anschlussregelung gebeten. Sie sollte aber rasch kommen, denn die Verunsicherung wächst.
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